Impressum für Vereinswebseite

Impres­sum für eine Vereins­web­seite: Pflicht­an­ga­ben für Vereine

Ein rechts­si­che­res Impres­sum für eine Vereins­web­seite ist Pflicht und schützt Vereine vor Abmah­nun­gen sowie recht­li­chen Proble­men.

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Das Impres­sum für eine Vereins­web­seite:
unabding­bar!

Wer als Verein eine eigene Webseite betreibt, muss gesetz­li­che Vorga­ben beach­ten.

Beson­ders wichtig ist dabei das Impres­sum für die Vereins­web­seite. Viele Vereine unter­schät­zen die Bedeu­tung der Impres­sums­pflicht oder verwen­den unvoll­stän­dige Angaben.

Dabei kann bereits ein fehlen­der Eintrag zu kosten­pflich­ti­gen Abmah­nun­gen führen. Deshalb sollten Vereins­vor­stände und Webmas­ter genau wissen, welche Pflicht­an­ga­ben erfor­der­lich sind und wie ein rechts­si­che­res Impres­sum aufge­baut wird.

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Warum braucht ein Verein ein Impres­sum?

Sobald ein Verein eine öffent­lich zugäng­li­che Webseite betreibt, greift in Deutsch­land die Impres­sums­pflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Auch wenn viele Websites noch Bezug auf das Teleme­di­en­ge­setz nehmen: es ist seit dem 14.05.2024 nicht mehr in Kraft und wurde durch das DDG ersetzt.

Die Impres­sums­pflicht gilt sowohl für einge­tra­gene Vereine als auch für kleinere Freizeit- oder Sport­ver­eine. Beson­ders relevant wird das Impres­sum, wenn Infor­ma­tio­nen veröf­fent­licht, Veran­stal­tun­gen bewor­ben oder Mitglied­schaf­ten angebo­ten werden.

Ein vollstän­di­ges Impres­sum schafft Trans­pa­renz und Vertrauen. Besucher der Vereins­seite erken­nen sofort, wer verant­wort­lich ist und wie der Verein kontak­tiert werden kann.

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Pflicht­an­ga­ben im Impres­sum für eine Vereins­web­seite

Damit ein Impres­sum rechts­si­cher ist, müssen bestimmte Angaben zwingend enthal­ten sein. Zu den wichtigs­ten Pflicht­an­ga­ben gehören:

Name des Vereins
Der vollstän­dige Vereins­name muss exakt so angege­ben werden, wie er im Vereins­re­gis­ter einge­tra­gen ist. Bei einem einge­tra­ge­nen Verein gehört der Zusatz „e. V.“ dazu.

Vertre­tungs­be­rech­tigte Perso­nen
Im Impres­sum müssen die vertre­tungs­be­rech­tig­ten Vorstands­mit­glie­der genannt werden. Meist handelt es sich dabei um den ersten Vorsit­zen­den oder den gesam­ten Vorstand gemäß Satzung.

Anschrift des Vereins
Die vollstän­dige posta­li­sche Adresse des Vereins ist Pflicht. Ein Postfach reicht nicht aus. Die Anschrift muss eine ladungs­fä­hige Adresse sein.

  • Kontakt­mög­lich­kei­ten
  • Folgende Kontakt­da­ten sollten vorhan­den sein:
  • Telefon­num­mer
  • E‑Mail-Adresse
  • optio­nal Faxnum­mer

Die Kontakt­auf­nahme muss einfach und direkt möglich sein.

Vereins­re­gis­ter und Regis­ter­num­mer
Ist der Verein im Vereins­re­gis­ter einge­tra­gen, müssen das zustän­dige Regis­ter­ge­richt und die Regis­ter­num­mer genannt werden.

Beispiel:
„Einge­tra­gen im Vereins­re­gis­ter des Amtsge­richts Frank­furt am Main unter VR 12345“

Umsatz­steuer-ID
Falls der Verein umsatz­steu­er­pflich­tig ist oder wirtschaft­li­che Tätig­kei­ten ausführt, muss zusätz­lich die Umsatz­steuer-Identi­fi­ka­ti­ons­num­mer angege­ben werden.

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Wo muss das Impres­sum platziert werden?

Das Impres­sum muss leicht auffind­bar sein. Üblich ist eine Verlin­kung im Footer der Webseite mit der Bezeich­nung „Impres­sum“.

Besucher dürfen nicht lange danach suchen müssen. Die Seite sollte von jeder Unter­seite mit maximal zwei Klicks erreich­bar sein.

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DSGVO und Daten­schutz­er­klä­rung beach­ten

Neben dem Impres­sum benöti­gen Vereins­web­sei­ten in den meisten Fällen auch eine Daten­schutz­er­klä­rung.

Die Daten­schutz­er­klä­rung infor­miert Besucher darüber, welche perso­nen­be­zo­ge­nen Daten verar­bei­tet werden.

Beson­ders wichtig wird dies bei:

  • Kontakt­for­mu­la­ren
  • Newslet­ter-Anmel­dun­gen
  • Online-Mitglieds­an­trä­gen
  • Analyse-Tools wie Google Analy­tics
  • einge­bet­te­ten Social-Media-Inhal­ten

Das Impres­sum allein genügt daher nicht für eine rechts­si­chere Vereins­web­seite.

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Häufige Fehler beim Vereins-Impres­sum

Viele Vereine machen ähnli­che Fehler, die leicht vermeid­bar sind:

  • unvoll­stän­dige Vorstands­an­ga­ben
  • fehlende Regis­ter­in­for­ma­tio­nen
  • keine aktuelle Anschrift
  • Impres­sum nur als Bild einge­bun­den
  • fehlende Daten­schutz­er­klä­rung
  • veral­tete Kontakt­da­ten

Gerade bei Änderun­gen im Vorstand sollte das Impres­sum zeitnah aktua­li­siert werden.

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Impres­sum für eine Vereins­web­seite: was festzu­hal­ten ist

Ein korrek­tes Impres­sum für eine Vereins­web­seite ist gesetz­lich vorge­schrie­ben und ein wichti­ger Bestand­teil eines profes­sio­nel­len Inter­net­auf­tritts.

Vereine sollten darauf achten, alle Pflicht­an­ga­ben vollstän­dig und aktuell bereit­zu­stel­len. Dadurch lassen sich recht­li­che Risiken minimie­ren und gleich­zei­tig Vertrauen bei Mitglie­dern, Inter­es­sen­ten und Sponso­ren stärken.